In baden-württembergischen Restaurants, Bars, Bistros, Warte- und Eingangsbereichen wird ab dem 30.09.2020 angesichts der andauernden Corona-Pandemie die Maskenpflicht verschärft!
Wir müssen darauf bestehen, bei uns im Eingangsbereich und im Wartebereich (Kasse) den Mund-Nasenschutz zu tragen.
Gleiches gilt fürs Bistro, wer nicht auf einem Platz sitzt, sondern etwa zu einem anderen Tisch oder zur Toilette geht, muss den Mund-Nasenschutz tragen.
Wir bitten euch, im Interesse aller, sich an diese Vorgaben zu halten.
Vielen Dank